Beispielfall Demission 2014




Beispielfall Demission 2014

Beitragvon thomashotz » Di 30. Mai 2023, 15:38

Im Rahmen der aus dem Willkürverbot fliessenden Sachverhaltsaufklärungspflicht und im Horizont der Verhältnismässigkeitsfrage (Art. 5 BV) seien Bistumsleitung und Kath. Konfessionsteil St. Gallen je einzeln zur Stellungnahme zu verpflichten:
Was waren am 31.03.2014 die drei massgeblichen dingfest datierten und dokumentierten Sachgründe für ein (exemplarisches!) mittlerweile zehnjähriges Berufsverbot („derzeit keine Präsentation z. Wahl“ ), das pastorales Entsetzen und für eine fünfköpfige Familie eine kettenreaktionsartige Destabilisierung hervorruft, dies alles nach jahrzehntelangem pastoralassistentlichem Dienst seit 1992?
Dok. 372 v. 30.03.2023, Kap. A, Punkt 1.2.2.2.2.1 [[2.4]]
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