Der Rechtsstaat SG leugnet die Grundrechtsbindung mehrerer Organisationen, die unter religiöser Flagge segeln und verletzt dadurch in wenigen Einzelfällen die Menschenwürde der Betroffenen. Stichproben dafür sind Wonnenstein (2022) und "christl. Schule Linth" (2022).
Sachwillkür bedeutet die Verdrehung von rechtlichen (Beweislast, Grundrechtsbindung,…) und lebensbezogenen (Ereignisse) Tatsachen. Folge der Verdrehung ist Willkür, d. h. die Verletzung der Güterabwägung/des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Sie ist also die Verweigerung von Sachgerechtigkeit. BGer 4A_28/2009 v. 26.03.2009 spricht in E. 1.2 von „willkürlichen Sachverhaltsfeststellungen“.
Die ganz direkt auf Missioentzug bezogene Diskriminierungsschutzformel ist verletzt u. a. bei den Demissionen 2011 (stadtsanktgallisches Heiligkreuz), 2014 (Eggersriet-Grub), 2016 (Zuzwil), 2018 (Lüchingen) und 2020 (Bazenheid-Gähwil-Kirchberg).