Grundrechtsverletzung




Parallel gelagerte Fälle

Grundrechtsverletzung

Beitragvon thomashotz » Do 1. Jun 2023, 07:23

Der Rechtsstaat SG leugnet die Grundrechtsbindung mehrerer Organisationen, die unter religiöser Flagge segeln und verletzt dadurch in wenigen Einzelfällen die Menschenwürde der Betroffenen. Stichproben dafür sind Wonnenstein (2022) und "christl. Schule Linth" (2022).

Sachwillkür bedeutet die Verdrehung von rechtlichen (Beweislast, Grundrechtsbindung,…) und lebensbezogenen (Ereignisse) Tatsachen. Folge der Verdrehung ist Willkür, d. h. die Verletzung der Güterabwägung/des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Sie ist also die Verweigerung von Sachgerechtigkeit. BGer 4A_28/2009 v. 26.03.2009 spricht in E. 1.2 von „willkürlichen Sachverhaltsfeststellungen“.

Die ganz direkt auf Missioentzug bezogene Diskriminierungsschutzformel ist verletzt u. a. bei den Demissionen 2011 (stadtsanktgallisches Heiligkreuz), 2014 (Eggersriet-Grub), 2016 (Zuzwil), 2018 (Lüchingen) und 2020 (Bazenheid-Gähwil-Kirchberg).
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von Anzeige » Do 1. Jun 2023, 07:23

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Re: Grundrechtsverletzung

Beitragvon Walter.Holenstein. » So 10. Sep 2023, 11:30

Wenn sich die St.Galler Justiz von der Kirche vor den Karren (im Dreck) spannen lässt, so sind wir wohl im Mittelalter angekommen! Wann finden die nächsten Hexenverbrennungen statt?


Zuletzt als neu markiert von Walter.Holenstein. am So 10. Sep 2023, 11:30.
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