Kern des Übels ist diffuse, faktenverwirrliche Kommunikation.
Die Gesamtkonstellation wurzelt alleinursächlich in einer systematischen Missachtung der Grundrechtsbindung und Sachverhaltsaufklärungspflicht betr. ordinariatsseitiges „Unterlassen“ und Tun.
Daraus resultieren humanitäre Unterdrucksetzungen für die von Grundrechtsverletzung betroffenen Familien.
„Vertuschung, Bestrafung und Zermürbung bilden ein gemeinsames, selbstverstärkendes Räderwerk.“ (Dok. 372 S. 2 oben).