AUFSTAND GEGEN DAS SCHWEIGEN DER KATH. KIRCHE




AUFSTAND GEGEN DAS SCHWEIGEN DER KATH. KIRCHE

Beitragvon Walter.Holenstein. » Mo 21. Aug 2023, 13:21

AUFSTAND GEGEN DAS SCHWEIGEN DER KATH.KIRCHE, FÜR HINSCHAUEN UND HELFEN
Wir stehen auf für die vergessenen Kinder der Kirche, während der Predigt in allen Kirchen.
Wir stehen auf und stehen ein für die Missbrauchten, Misshandelten, Ungehörten,
Beschwiegenen, Verleugneten, Bedrängten und Vergessenen.
Walter Holenstein, Wattwil und hoffentlich viele Gläubige Katholiken im Glauben, dass
es noch viele mehr gibt, welche nicht den Mut hatten, sich zu melden
oder keine Hoffnung darauf haben, gesehen und gehört zu werden.
Walter.Holenstein.
 
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Re: AUFSTAND GEGEN DAS SCHWEIGEN DER KATH. KIRCHE

Beitragvon testperson » Fr 8. Sep 2023, 07:23

Lieber Walter
Verzeih, dass ich erst jetzt reagiere, ich habe während Wochen das Brightnet aus den Augen verloren wegen der vielen Rechtsschriften, die ich unter Fristendruck erledigen muss. Dein Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf. Viele sind verstummt, haben "das Handtuch geworfen", wie du in einem Leserbrief einmal sagtest.
Somit konnte der Kreisrichter am 30.03.2023 zu mir sagen betreffend der Missstände: "95 Prozent haben kein Problem damit".

Die überprüfbare Wahrheit ist aber folgendes:
1800 Personen haben per Unterschrift "Transparenz und Menschlichkeit" für bistumsseitige Personalführung gefordert. Beispielsweise die allererste Volksmotion verlangte 2016 für Art. 3 im Anhang 3 des Personalreglements: "Das Rechtliche Gehör wird schriftlich protokolliert."
Das ist ein Gesetzgebungsauftrag. Und der war damals schon bundesrechtlich vorgeschrieben:

Es entspricht denn auch einem aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör abgeleiteten allgemeinen Verfahrensgrundsatz, dass entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse schriftlich festzuhalten sind.“ (BGE 130 II 473 S. 478, E. 4.2. Die Forderung beschlägt in sämtlichen der von mir angezeigten
diskriminierenden Missioentzügen 2011, 2014, 2016, 2018 und 2020.) Besagte Volksmotion wurde aber per Nichteintretensentscheid mit 165:0 gebodigt. Dann ist kein Wunder, wenn man irgendwann nix mehr sagt sondern zermürbt verstummt. Die Forderung nach Protokollierung rechtlichen Gehörs ist - Irrtum vorbehalten - bis zum heutigen Tag noch nicht erfüllt betreffend bistumsseitiges Unterlassen und Tun.


Ergo: Das Problem ist nicht beseitigt sondern die Warnruferinnen und Alarmgeber sind zu weiten Teilen erfolgreich niedergeschwiegen worden.


Danke, Walter, für die Verlebendigung dieses Forums, ganz im Sinne von Spr. 31,8:
"Tu deinen Mund auf für die Stummen und für die Sache aller, die verlassen sind."


PS:
Es ist ja klar, dass ein Vertuschungsregime allergisch reagiert auf das Ansinnen sauberer Dokumentation. Übrigens gibt es durchaus positive Gegenbeispiele, auch in unserem Bistum. Du hast selbst erlebt, wie ein Missbrauchsfall der "Vergangenheit" korrekt und gewissenhaft protokolliert worden ist durch die Aufarbeitungskommission. Das war vorbildlich. St. Gallen kann es. Aber so richtig "Vergangenheit" sind die Machtexzesse erst dann, wenn für die Gegenwart Lehren gezogen werden in Tat und Wort: nie wieder Schweigensmauern über humanitärem Leid!
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