Aktuell: SG bestraft Sachkritik mit 130 Tg. Freiheitsentzug




Aktuell: SG bestraft Sachkritik mit 130 Tg. Freiheitsentzug

Beitragvon thomashotz » Mo 9. Okt 2023, 10:10

Exil

Durch eine Aufforderung zum Haftantritt (Mi. 28.06.2023, Saxerriet) wurde ich gezwungen, das Land zu verlassen. Nur so kann ich den mir verbliebenen Rest einer Chance auf wirksame Verteidigung wahren. Bitte überlegen Sie mal kurz: was bedeutet so eine Exilssitutation, humanitär/familiär, aber auch als politisches Signal?

Die Haft ist einzig und allein verhängt worden, weil ich aus gegebenem Anlass (die Demissionen)
durch stilles Stehen im Mittelgang der Kathedrale eine faktengesicherte Aufarbeitung und
Wiedergutmachung verlange für die drei am härtesten betroffenen Mitarbeiterfamilien.

– Das wurde jahrelang ignoriert. Nicht einmal im Dekret v. 15.12.2015 zur Sistierung meiner
Institutio ist es erwähnt, obwohl dort kaum eine Gelegenheit ausgelassen wurde, mich als
Berufsversager und Kirchenfeind darzustellen.

Am 30.11.2020 habe ich dem Kirchenanwalt zugesagt, den Stehprotest umgehend zu
sistieren, sobald die Kirchenleitungen die Richtlinie 5.3.3 offiziell als bindend anerkennen.

Damit hätten es also die Kirchenführer jederzeit in der Hand, das Notsignal überflüssig zu
machen. Die Richtlinie zu leugnen, war damals schon absurd, weil sie sogar auf bistumseigenen
Veröffentlichungen (Dok. 83, Screenshot v. 22.10.2020) ganz klar erwähnt ist. Aus heutiger Sicht
ist es noch absurder, weil weitere einschlägige Dokumente aufgetaucht sind, die den Inhalt der
Richtlinie voll und ganz widerspiegeln. Z. B. Dok. 199 bzw. Dok. 200.

Meiner Vermutung nach ist die Haftandrohung eine verkappte Ausschaffung, um meinen Sachpro-test für die Diskriminierungsschutzformel des Landes zu verweisen.
thomashotz
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